für das Kreditwesen
KREDITSACHVERSTÄNDIGER
Bankenprobleme - wie
lösen ...
Kredit- und Darlehensverträge
bestehen in der Regel aus den Kreditvereinbarungen, den zugrunde
gelegten Zinsen und Rückzahlungsbedingungen, den weiteren
Kreditbedingungen so wie den vereinbarten Sicherheiten und den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Grundsätzlich gilt bei Bank -und Kreditverhandlungen, was nicht
vereinbart ist, kann auch nicht berechnet werden. Sagen Sie nein zu
hohen Bankgebühren.
In Addition ergeben sich über die
Laufzeit eines
Kredites, eine enorme Summe, die Ihnen durch zu hohe Bankgebühren
oder
durch andere unberechtigten
Kosten entstehen.
In der Regel werden Zins -oder Kreditkonditionen automatisch
erhöht,
aber
nicht automatisch gesenkt.
Vorsicht ist geboten um Nachteile zu vermeiden können sein,
- das Banken sowohl unzulässige oder unzulässig hohe
Bearbeitungs-
gebühren, Bereitstellungszinsen, Mahngebühren,
Pfändungskosten,
Verzugszinsen, Vorfälligkeits- oder
Nichtabnahmeentschädigungen
berechnen, die
Sie nicht nachvollziehen können,
-
das Ihnen Darlehen angeboten werden, die gekoppelt mit einer
Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag sind, die
Ihr
Darlehen
verteuern,
-
das
eine überteuerte und unsinnige
Restschuldversicherung,
Ratenschutzversicherung und sog. Auto - Safe -
Versicherung,
Ihnen unabdingbar
gestellt wird, um überhaupt ein Darlehen zu erhalten,
-
eine verpflichtende Angabe zur Preisangabenverordnung (PAngV),
mit einhergehender Effektivzinsberechnung, im
Kreditvertrag
nicht
zu erkennen und nicht zu entnehmen ist.
Im allgemeinen sind Kopplungsgeschäfte unseriös und
unterliegen
diversen Gesetzgebungen.
Wird vom
Vertragspartner im Vertrag eine inhaltlich artfremde Zusatzleistung
gefordert, so spricht man von einem Kopplungsgeschäft.
Diese Kopplungsgeschäfte sind ungültig und vertragswidrig, da
es sich dabei
um
Überraschungsklauseln handelt.
Verbraucher
sollten sich im Zusammenhang mit einem Kredit keinesfalls dazu
verleiten lassen, weitere noch dazu überflüssige
Verträge
abzuschließen.
Bei
anstehenden Konto -und Kreditproblemen übernehmen wir, auch bei
Kreditkündigung oder Zwangsmaßnahmen, nachfolgende
Prüfbarkeit und
Berechnungen auf,
- Be -und Abrechnung
bei Girokonten, Darlehen und Krediten,
- Gutschriften,
- Belastungsbuchungen,
- Wertstellung,
- Vereinbarungen, Darlehens -und Kreditbedingungen, AGB,
- Rechnungsstellung von Zinsen, Gebühren und Kosten,
- Zinsanpassungen,
- Kreditkonditionen zu Marktbedingungen.
Sind alle Kreditunterlagen und ggf. Ihre Wertstellungen und
Zinsabrechnungen und dergleichen, die Sie von Ihrer Bank erhalten
haben, transparent und nachvollziehbar?
Bei begründeter Durchsetzung ihrer Rechte benötigen Sie in
der Regel
ein Gutachten für Ihren Anwalt, welches wir gerne erstellen.
Parteigutachten bzw. Privatgutachten
Als Parteigutachten bzw. Privatgutachten werden Gutachten bezeichnet,
die von
einer der streitbefangenen Parteien beauftragt werden sind die
Kosten
eines
vorprozessual eingeholten Privatgutachtens erstattungsfähig,
wenn
es aus Sicht
der Partei notwendig war, um eine ausreichende Grundlage
für die
beabsichtigte
Rechtsverfolgung zu schaffen.
Alle
Tätigkeiten als
Sachverständiger erfolgen ,
objektiv - neutral - unabhängig.
- Keine Steuer -oder Rechtsberatung -







