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Prakt./Techn. Betriebswirt
K.J.WEBER
Freier Sachverständiger




KREDITSACHVERSTÄNDIGER




Bankenprobleme - wie lösen ...


Kredit- und Darlehensverträge

bestehen in der Regel aus den Kreditvereinbarungen, den zugrunde gelegten Zinsen und Rückzahlungsbedingungen, den weiteren Kreditbedingungen so wie den vereinbarten Sicherheiten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Grundsätzlich gilt bei Bank -und Kreditverhandlungen, was nicht vereinbart ist, kann auch nicht berechnet werden. Sagen Sie nein zu hohen Bankgebühren.
In Addition ergeben sich über die Laufzeit eines Kredites, eine enorme Summe, die Ihnen durch zu hohe Bankgebühren oder durch andere unberechtigten
Kosten entstehen.

In der Regel werden Zins -oder Kreditkonditionen automatisch erhöht, aber
nicht automatisch gesenkt.

Vorsicht ist geboten um Nachteile zu vermeiden können sein,

-  das Banken sowohl unzulässige oder unzulässig hohe Bearbeitungs-
   gebühren, Bereitstellungszinsen, Mahngebühren, Pfändungskosten,
   Verzugszinsen, Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigungen
   berechnen, die Sie nicht nachvollziehen können,

-  das Ihnen Darlehen angeboten werden, die gekoppelt mit einer
   Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag sind, die Ihr  Darlehen
   verteuern,

das eine überteuerte und unsinnige Restschuldversicherung,
   Ratenschutzversicherung und sog. Auto - Safe - Versicherung, 

   Ihnen unabdingbar gestellt wird, um überhaupt ein Darlehen zu erhalten,

-  eine verpflichtende Angabe zur Preisangabenverordnung (PAngV),
   mit  einhergehender Effektivzinsberechnung, im Kreditvertrag nicht
   zu erkennen und nicht zu entnehmen ist.

Im allgemeinen sind Kopplungsgeschäfte unseriös und unterliegen diversen Gesetzgebungen.
Wird vom Vertragspartner im Vertrag eine inhaltlich artfremde Zusatzleistung gefordert, so spricht man von einem Kopplungsgeschäft.
Diese Kopplungsgeschäfte sind ungültig und vertragswidrig, da es sich dabei
um Überraschungsklauseln handelt.

Verbraucher sollten sich im Zusammenhang mit einem Kredit keinesfalls dazu verleiten lassen, weitere noch dazu überflüssige Verträge abzuschließen.

Bei anstehenden Konto -und Kreditproblemen übernehmen wir, auch bei Kreditkündigung oder Zwangsmaßnahmen, nachfolgende Prüfbarkeit und Berechnungen auf,

- Be -und Abrechnung bei Girokonten, Darlehen und Krediten,
- Gutschriften,
- Belastungsbuchungen,
- Wertstellung,
- Vereinbarungen, Darlehens -und Kreditbedingungen, AGB,
- Rechnungsstellung von Zinsen, Gebühren und Kosten,
- Zinsanpassungen,
- Kreditkonditionen zu Marktbedingungen.

Sind alle Kreditunterlagen und ggf. Ihre Wertstellungen und Zinsabrechnungen und dergleichen, die Sie von Ihrer Bank erhalten haben, transparent und nachvollziehbar?  

Bei begründeter Durchsetzung ihrer Rechte benötigen Sie in der Regel ein Gutachten für Ihren Anwalt, welches wir gerne erstellen.


Parteigutachten bzw. Privatgutachten

Als Parteigutachten bzw. Privatgutachten werden Gutachten bezeichnet,
die von einer der streitbefangenen Parteien beauftragt werden sind die
Kosten eines vorprozessual eingeholten Privatgutachtens erstattungsfähig,
wenn es aus Sicht der Partei notwendig war, um eine ausreichende Grundlage
für die beabsichtigte Rechtsverfolgung zu schaffen.

Alle Tätigkeiten als Sachverständiger erfolgen ,
objektiv - neutral - unabhängig.

   - Spezialisiert auf Kreditgutachten nach EU / Internationalen Standards -



- Keine Steuer -oder Rechtsberatung  -

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