für das Kreditwesen
Prakt./Techn. Betriebswirt
K.J.WEBER
Freier Sachverständiger
Kreditsanierung
Die Kreditsanierung ist – zumindest in der Deutschen Kreditwirtschaft – ein relativ neues Betätigungsfeld, welches Mitte der 1990er Jahre von der Kreditwirtschaft erkannt wurde und etwa seit Anfang 2000 regelgerecht umgesetzt wird.
Bei der Kreditsanierung geht es vornehmlich darum, Kredite des eigenen Institutes, die „Not leidend“ geworden sind, soweit wie möglich zu retten. Es umfasst diejenigen Maßnahmen, die von der Bank in Verhandlung mit dem Kreditnehmer und anderen Gläubigern ergriffen werden, um einen notleidenden Kredit wieder in ordnungsgemäße Bahnen zu lenken. Im Gegensatz zu der bis Mitte der 1990er Jahre üblichen Praxis, der sofortigen Sicherheitenverwertung (Zwangsversteigerung bei Immobilien, Konkurs- bzw. Insolvenzantrag bei Unternehmen etc.), was regelmäßig dazu führte, dass der/die Kreditnehmer zumeist auch das sprichwörtlich bekannte "letzte Hemd" verloren, wird in heutiger Zeit der Kreditsanierung zunächst der Vorrang eingeräumt.
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass die Banken selbst bisweilen durch die sofortige Einleitung der Zwangsversteigerung zur Abschreibung des Kredites gezwungen wurden, da der offene Kreditbetrag den Versteigerungserlös - zum Teil bei weitem - übertraf.
Schuldrechtsreform
Einen ganz erheblichen Beitrag - insbesondere für künftige Sanierungsfälle - hat der Gesetzgeber mit der Schuldrechtsreform, die am 1. Januar 2002 in Kraft trat, geleistet. Zuvor waren insbesondere die berechneten Zinsen bei Krediten und Hypothekendarlehen heftig umstritten, da erhebliche Aufschläge auf den ursprünglich vereinbarten Zins die Regel waren. Nun dürfen ausschließlich folgende Zinssätze für gekündigte Kredite und Darlehen berechnet werden.
Verbraucher (Privatpersonen)
* für Hypothekendarlehen = 2,5 % Aufschlag auf den Basiszinssatz
der Deutschen Bundesbank
* für alle anderen Kredite = 5 % Aufschlag auf den Basiszinssatz der
Deutschen Bundesbank
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es ein sog. Zinseszinsverbot gibt. Das heißt, gekündigte Kredite werden nicht, wie z.B. lfd. Kontokorrentkredite, monatlich oder vierteljährlich abgerechnet, wobei die aufgelaufenen Zinsen dem Kapital zugeschlagen werden, sondern für die Dauer der Kreditkündigung ohne Zwischenabrechnung fortgeschrieben und erst am Schluss werden die aufgelaufenen Zinsen dem Kapital zugeschlagen.
Der Basiszinssatz wird jeweils am 1. Januar und am 1. Juli eines jeden Jahres durch die Deutsche Bundesbank neu festgelegt.
Wenn ein normaler Kredit durch eine Grundschuld (sog. dingliche Sicherung) an rangerster Stelle gesichert wird und diese Absicherung nach sorgfältiger Ermittlung des Verkehrswertes im Bereich von 80 % des Verkehrswertes liegt, so ist dieser Kredit in der Regel als Hypothek zu bewerten (Urteil des BGH, Az.: XI ZR 237/99). Dieses ist für die ursprünglich vereinbarte Zinshöhe von ganz erheblicher Bedeutung, da sich u.Ust. eine Sittenwidrigkeit des Kredites nach § 138 BGB durch Wucherzinsberechnung ergibt!
Geschäftskredite
* für alle Kredite = 5 % Aufschlag auf den Basiszinssatz der
Deutschen Bundesbank unabhängig davon, ob es sich um reine
Kredite oder Hypothekendarlehen handelt.
Diese gesetzlich klare Definition der zu berechnenden Schuldzinsen bei gekündigten Krediten / Darlehen, erlaubt - insbesondere bei privaten Hypothekendarlehen und Kontokorrentkrediten zumeist eine effiiziente Kreditsanierung, da die Zinsen in der Regel deutlich unter den zuvor berechneten Kreditzinsen liegen, der Schuldner zunächst also erst einmal eine deutliche Entlastung erfährt.
Abwicklung versus Sanierung
Die Abwicklung von Not leidenden Krediten lag bisher bei rechtlich versierten Mitarbeitern der Kreditinstitute, die darauf fixiert waren, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten "das Beste" für das Kreditinstitut aus dem Not leidenden Kredit herauszuholen. Heute liegt der Schwerpunkt bei kaufmännischen Mitarbeitern, die zumindest in der Lage sind Lösungsvorschläge außerhalb der rein rechtlichen Möglichkeiten zu erarbeiten und mit dem Kreditnehmer(n) umzusetzen. Erst wenn die daran anschließende Kreditsanierung scheitert, werden die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft.
Die Rettung der Kredite des Unternehmens ist abhängig von:
* einem schlüssigen Sanierungskonzept
* der Qualität des Managements
* eventuell auch der Bereitschaft zum Wechsel des Managements
* der Marktstellung des Unternehmens.
Oft engagieren sich Banken an einer Rettung, um auf diese Weise einen eigenen Imageschaden abzuwenden. Durch Überbrückungsmaßnahmen wird zunächst die Zahlungsfähigkeit bis zu einer Entscheidung über die zu ergreifende Kreditsanierung gewährleistet. Dies geschieht in Verhandlungen der Bank mit dem Kreditnehmer und anderen Gläubigern.
Maßnahmen der Kreditsanierung
Folgende Maßnahmen der Kreditsanierung sind denkbar:
* Umschuldung bedeutet Umwandlung von Verbindlichkeiten in
Darlehen mit niedrigen Zinsen und längerer Laufzeit
(Tilgungsstreckung)
* Umwandlung von Krediten in direkte Beteiligungen (Debt Equity
Swap): kann Haftungsrisiken mit sich bringen
* Rangrücktritt kann unter Umständen eine Überschuldung abwenden,
ergibt aber auch weniger Rendite
* Freigabe von Kreditsicherheit, die momentan nicht für die
Kreditpflichten nötig sind
* Forderungserlass
* Sanierungskredit
* Poolbildung.
Eine beabsichtigte Kreditsanierung durch die Geschäftsleitung eines Unternehmens oder Privatperson zwecks Zwangsabwendung, sollte nur unter Mitwirkung von Experten (Steuerberater, Anwalt, Sachver- ständigen) beratend abgewickelt werden.







